Disclaimer
Eingeschränkte Gewähr für Informationen
RES verwendet die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, um die Informationen seiner Website (Home Page) korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten. Es können jedoch Irrtümer auftreten oder Informationen fehlen. Der Anwender sollte daher die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen nicht in jedem Falle annehmen, sondern direkt mit RES in Kontakt treten und prüfen lassen.
RES hat keine Kontrolle darüber, wie die in seiner Website dargestellten Informationen vom Anwender verwendet werden. RES kann daher auch nicht für entgangene Vorteile, Verträge oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus diesen Informationen oder durch Benutzung seiner Informationen entstehen könnten, haftbar gemacht werden.
Unberührt bleiben in jedem Falle die gesetzlich manifestierten Verbraucherschutzrechte von Privatpersonen.
Hypertext-Verbindungen
RES ist weder in der Lage noch hat es alle Websites, die mit seiner Website in Verbindung gebracht werden, geprüft. Eine Haftung für deren Inhalte ist daher ausgeschlossen. Anwender knüpfen Verbindungen zu anderen Websites und Homepages auf eigene Gefahr und benutzen solche Websites gemäß den für diese Websites geltenden Nutzungsbedingungen.
Übermittelte Inhalte
Die an RES übermittelten Daten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der Elektronischen Datenverarbeitung.
Urheberrechte
RES erteilt die Erlaubnis alle auf seiner Website erscheinenden Inhalte zur Informationsgewinnung des Anwenders über RES und dessen Produkte zu nutzen und zu kopieren bzw. einen Ausdruck zu erstellen vorausgesetzt das nachfolgende Copyrightzeichen erscheint in allen Kopien:
© 1991-2012 Renz EDV-Systeme ©
Sollten auf dieser Website erscheinende Materialien Dritter zur Informationsgewinnung verwendet oder kopiert werden, so müssen die Copyrightzeichen dieser dritten Parteien ebenfalls in allen Kopien erscheinen.
Warenzeichen
Eingetragene und nicht eingetragene Warenzeichen von RES oder Dritten dürfen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht in Werbematerialien oder anderen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen verwendet werden. Die erwähnten Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Firmen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Renz EDV-Systeme vom Januar 2003
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Renz EDV-Systeme (nachfolgend RES genannt), insbesondere für Hardware-, Software- und Systemlieferungen, sowie für Softwareentwicklungen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzend für sonstige Vertragsverhältnisse wie z.B. Serviceleistungen, Wartungsverträge usw.
1. Geltungsbereich
Bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die Sendung unsere Firma innerhalb der Lieferfrist bestimmungsgemäß verlassen hat. Bei Lieferung mit Aufstellung, wenn die Aufstellung der Anlagen innerhalb der Lieferfrist erfolgt ist. Bei Softwareleistungen aller Art oder sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt. Teillieferungen sind zulässig. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt oder Arbeitskampf bei uns oder im Betrieb von Zulieferanten, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den genannten Gründen kann der Kunde - bei nachweislichem Eintritt eines Verzugsschadens nach fruchtlosem Ablauf einer Schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch 2 Wochen - für jede vollendete Woche der Verspätung eine Entschädigung von 1/2% bis zur Gesamthöhe von max. 5% vom Werte desjenigen Teiles des Gesamtlieferung verlangen, der wegen der Fertigstellungsverzögerung nicht in Betrieb genommen werden kann. Höhere Schadensersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Lieferer etwa gestellten Nachfrist.
2. Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behalten wir uns auch nach Bestätigung des Auftrages vor.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Lager. Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Danach tritt ohne Mahnung Verzug ein. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung wegen von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Skonti werden von uns nicht gewährt. Kommt der Kunde in Verzug , so ist der geschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 5 % p.A. über dem jeweils gültigem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere die Erhebung von Mahngebühren, bleibt vorbehalten.
4. Eigentumsvorbehalt
Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, auch solcher, die uns außerhalb des Vertrages zustehen. Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. In diesem Fall gelten alle aus der Wiederveräußerung resultierenden Forderungen des Kunden als an uns abgetreten. Das Nutzungsrecht an von uns gelieferter Software und Lizenzen wird erst mit völliger Bezahlung eingeräumt.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen bzw. Hardware- und/oder Softwarebeistellungen, das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen uns sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt so wird die Lieferfrist hinfällig und ist unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Notwendigkeiten neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist gilt als eingehalten:
6.Gefahrenübergang
Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden über: Bei Ablieferung an dem vom Kunden bestimmten Ort. Bei Versendung, wenn die Ware ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurde. Bei Abholung, wenn die Ware unsere Räume verlassen hat.
7. Montage
Installation und Inbetriebnahme beim Kunden wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bein Montagen hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu schaffen: Vor Beginn des Einbaus müssen die für die Aufnahme der Einbauarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Kunden abgeschlossen sein, so daß der Einbau sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Montage hat der Kunde alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie erforderlichenfalls die Arbeiten auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen. Verzögert sich der Einbau oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Kunde alle Kosten für die Wartezeit oder weiter erforderliche Reisen unserer Mitarbeiter zu tragen. Außer den jeweiligen Kosten für die Installation und Inbetriebnahme übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise einschließlich Reisezeiten, Reisekosten und Spesen gemäß den jeweils gültigen RES Preisen für Dienstleistungen.
8. Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Lieferung. Erklärt sich der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Lieferung zur Abnahme bereit, so gelten unsere Lieferung und Montage als abgenommen. Etwaige festgehaltene Mängel werden gemäß unseren Garantiebestimmungen beseitigt.
9. Softwarelizenz
Software (Binärprogramme) einschließlich nachfolgender Updates werden im Verhältnis der Vertragsparteien grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Der Kunde erhält eine einfache Softwarelizenz zu folgenden Bedingungen: Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf der sie erstmals installiert wurde. Sie darf nur zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit und unter der Voraussetzung kopiert und modifiziert werden, dass der Copyright-Vermerk von RES sowie etwaige sonstige Schutzrechtsvermerke auf allen Vervielfältigungsstücken angebracht werden. Falls ein Ausfall der Zentraleinheiten der Gebrauch der Software verhindert, darf diese vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit eingesetzt werden. Der Kunde darf die Software keinem Dritten zugänglich machen. Weitere Rechte werden dem Kunden nicht übertragen.
10. Garantie
Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Verdeckte Transportschäden, Warenmängel und falsche Lieferungen sind binnen 4 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Die gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung uns kostenfrei eingesandt oder abgegeben werden. Wir leisten Garantie für die Erstausstattung mit unseren Produkten innerhalb der Bundesrepublik für die Dauer von 12 Monaten vom Tage der Abnahme gerechnet in der Weise, dass wir alle auftretenden Mängel beseitigen, die nachweislich auf fehlerhaftes Material und/oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind. Die Mängel werden nach unserer Wahl in unserem Hause, durch Lieferung von Ersatzteilen oder Instandsetzungen am Ort der Installation beseitigt. Durch Korrektur oder Ergänzung der gelieferten Hard- und Software werden die ursprünglichen Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Bei nachträglichen Erweiterungen des Gerätes leisten wir auf den Erweiterungsteil jeweils 6 Monate Teilegarantie, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Gegenstände, die infolge natürlichen Verschleißes oder unsachgemäßer Behandlung erneuert oder ausgebessert werden müssen. Treten nach Lieferung bzw. Abnahme der Geräte Schäden auf, die nachweisbar auf einen Transport an einen anderen Ort als dem der Erstinstallation zurückzuführen sind, so sind wir von der Garantie entbunden, wenn wir bei einem derartigen Transport nicht mitgewirkt haben. Mängel müssen unter Angabe des Gerätetyps, der Rechnungsnummer und der Art der Störung schriftlich angezeigt werden. Voraussetzung der Garantieleistung ist die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma RES. Wandlung oder Minderung sind nur wegen von uns anerkannter Mängel möglich, wenn wir eine schriftlich gesetzte Frist zur Nachbesserung haben fruchtlos verstreichen lassen.
11. Entwicklungsaufträge
Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft. Änderungen oder Ergänzungen des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnende Urkunde, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind. Nach Abnahme der Entwicklung ist grundsätzlich eine dem Umfang der Entwicklung angepasste Einphasungszeit vorgesehen. Sämtliche Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen.
12. Haftung
Die Beratung des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr. Gewährleistungsansprüche über das in Ziffer 10 Geregelte hinaus, sowie Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden sowie für Folgeschäden und Drittschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, wie z. Bsp. Verlust von Daten oder entgangener Gewinn. Alle Schadensersatzansprüche gegen RES, verjähren in 3 Monaten ab Schadenseintritt.
13. Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch neue Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu ersetzen. Alle vertraglichen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Bestätigter Schriftwechsel genügt. Soweit gemäß §38 ZPO zulässig, wird Memmingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für alle rechtlichen Beziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.